Führerscheinklassen

Wir bilden in den folgenden PKW-Klassen aus:

Klasse B: PKW

  • Klasse B ist der klassische PKW-Führerschein
  • Stellt die Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen dar
  • Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre (siehe BF17)
  • Zulässige PKW-Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
  • 8 Sitzplätze außer Führersitz
  • Anhänger max. 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • Die Kombination: Fahrzeug Klasse B und Anhänger darf die zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreiten
  • Eingeschlossene Klassen: AM und L
  • Mindestalter: 17 Jahre
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten muss erfolgen: Zur Teilnahme am “Begleiteten Fahren mit 17” sowie zu den Begleitpersonen

 

Die Begleitperson muss:

  • das 30. Lebensjahr vollendet haben
  • Nicht mehr als einen Punkt in “Flensburg” haben
  • Mindestens 5 Jahre durchgehend im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B / alte Klasse 3 sein

 

Mit 16 ½ zur Fahrschule / Beginn der Ausbildung:

  • hierbei muss bei den Führerscheinstellen ein Antrag gestellt werden
  • Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B sowie BE möglich

Klasse BF17: PKW mit Begleitung

Wir bilden in der folgenden PKW-Klasse mit Anhänger aus:

Klasse BE: PKW mit Anhänger

  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen
  • Zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers darf 3.500 kg nicht übersteigen
  • Die Fahrzeugkombination darf max. 7.000 kg betragen
  • Voraussetzung: Vorbesitz Klasse B
  • Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre für Teilnehmer am “Begleiteten Fahren mit 17” (siehe Klasse BF17)
  • Keine Theorieprüfung erforderlich
  • Praktische Prüfung muss absolviert werden
  • Eingeschlossene Klassen: keine
Wir bilden in den folgenden Motorrad-Klassen aus:

Mofa-Prüfbescheinigung

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Höchstgeschwindigkeit: max. 25 km/h
  • Eingeschlossene Klassen: keine
  • Jede Fahrerlaubnis ersetzt die Prüfbescheinigung

Klasse AM: Kleinkrafträder

  • Ist ein Führerschein für Mopeds, Fahrräder mit Hilfsmotor, zweirädrige Kleinkrafträder
  • Mindestalter: 15 Jahre, gilt dann nur in Deutschland, 16 Jahre gilt dann auch im Ausland
  • Höchstgeschwindigkeit: max. 45 km/h
  • Hubraum: max. 50 cm3
  • Eingeschlossene Klassen: keine

Klasse A1: Leichtkrafträder

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Hubraum: max. 125 cm3
  • Motorleistung: max. 11 kW
  • Geschwindigkeitsbeschränkung 80km/h für 16- und 17-jährige entfällt.
  • dreirädrige Kleinkrafträder einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW (auch mit Beiwagen)
  • Eingeschlossene Klasse: AM

Klasse A2: Krafträder

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Motorleistung: max. 35 kW
  • Bei denen das Verhältnis der Leistung zum Leergewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt
  • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
  • Eingeschlossene Klassen: A1 und AM

Klasse A: Motorrad

  • Mindestalter: 20 Jahre bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
  • Mindestalter Direkteinstieg: 24 Jahre
  • ohne Leistungsbeschränkung
  • Eingeschlossene Klassen: AM, A1 und A2