Führerscheinklassen
Wir bilden in den folgenden PKW-Klassen aus:
Klasse B: PKW
- Klasse B ist der klassische PKW-Führerschein
- Stellt die Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen dar
- Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre (siehe BF17)
- Zulässige PKW-Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
- 8 Sitzplätze außer Führersitz
- Anhänger max. 750 kg zulässige Gesamtmasse
- Die Kombination: Fahrzeug Klasse B und Anhänger darf die zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreiten
- Eingeschlossene Klassen: AM und L
- Mindestalter: 17 Jahre
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten muss erfolgen: Zur Teilnahme am “Begleiteten Fahren mit 17” sowie zu den Begleitpersonen
Die Begleitperson muss:
- das 30. Lebensjahr vollendet haben
- Nicht mehr als einen Punkt in “Flensburg” haben
- Mindestens 5 Jahre durchgehend im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B / alte Klasse 3 sein
Mit 16 ½ zur Fahrschule / Beginn der Ausbildung:
- hierbei muss bei den Führerscheinstellen ein Antrag gestellt werden
- Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B sowie BE möglich
Klasse BF17: PKW mit Begleitung
Wir bilden in der folgenden PKW-Klasse mit Anhänger aus:
Klasse BE: PKW mit Anhänger
- Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen
- Zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers darf 3.500 kg nicht übersteigen
- Die Fahrzeugkombination darf max. 7.000 kg betragen
- Voraussetzung: Vorbesitz Klasse B
- Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre für Teilnehmer am “Begleiteten Fahren mit 17” (siehe Klasse BF17)
- Keine Theorieprüfung erforderlich
- Praktische Prüfung muss absolviert werden
- Eingeschlossene Klassen: keine
Wir bilden in den folgenden Motorrad-Klassen aus:
Mofa-Prüfbescheinigung
- Mindestalter: 15 Jahre
- Höchstgeschwindigkeit: max. 25 km/h
- Eingeschlossene Klassen: keine
- Jede Fahrerlaubnis ersetzt die Prüfbescheinigung
Klasse AM: Kleinkrafträder
- Ist ein Führerschein für Mopeds, Fahrräder mit Hilfsmotor, zweirädrige Kleinkrafträder
- Mindestalter: 15 Jahre, gilt dann nur in Deutschland, 16 Jahre gilt dann auch im Ausland
- Höchstgeschwindigkeit: max. 45 km/h
- Hubraum: max. 50 cm3
- Eingeschlossene Klassen: keine
Klasse A1: Leichtkrafträder
- Mindestalter: 16 Jahre
- Hubraum: max. 125 cm3
- Motorleistung: max. 11 kW
- Geschwindigkeitsbeschränkung 80km/h für 16- und 17-jährige entfällt.
- dreirädrige Kleinkrafträder einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW (auch mit Beiwagen)
- Eingeschlossene Klasse: AM
Klasse A2: Krafträder
- Mindestalter: 18 Jahre
- Motorleistung: max. 35 kW
- Bei denen das Verhältnis der Leistung zum Leergewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt
- Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
- Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
Klasse A: Motorrad
- Mindestalter: 20 Jahre bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
- Mindestalter Direkteinstieg: 24 Jahre
- ohne Leistungsbeschränkung
- Eingeschlossene Klassen: AM, A1 und A2